ZBB 1999, 19

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 AufsätzeMarkus Ostrowski*

Die Offenlegung der Jahresabschlüsse von im Freiverkehr an der Börse gehandelten Aktiengesellschaften

– Anmerkungen zur Änderung des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB –

Eine Auswertung der im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse börsengehandelter Unternehmen zeigt vor allem für die im Freiverkehr gehandelten Gesellschaften, daß sie der Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse bisher nur unzureichend nachkamen. Mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz wurde das Handelsgesetzbuch jetzt dahin gehend geändert, daß kleine und mittelgroße Aktiengesellschaften, deren Wertpapiere in dem in die Börse einbezogenen Freiverkehr notiert werden, nicht mehr der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger unterliegen. Kleine im Freiverkehr gehandelte Gesellschaften müssen sich zudem nicht mehr einer Jahresabschlußprüfung unterziehen. Der Verfasser analysiert diese Gesetzesänderung vor dem Hintergrund der Bemühungen des Gesetzgebers zur Stärkung des deutschen Risikokapitalmarktes und erörtert, ob zur Sicherstellung der Versorgung der Anleger mit Unternehmensinformationen eine staatliche Regulierung oder eine Regelsetzung durch die einzelnen Börsen vorzuziehen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften
ZBB 1999, 20
  • III. Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften
    • 1. Bisherige Gesetzeslage
    • 2. Empirischer Befund
    • 3. Gesetzesänderung
  • IV. Beurteilung
    • 1. Senkung der Kosten für die Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung über die Börse
    • 2. Anlegerschutz, Funktionsschutz des Kapitalmarktes und Kapitalallokation
  • V. Ausweitung der Gesetzesänderung auf die Marktsegmente des Neuen und des Geregelten Marktes?
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dipl.-Volksw., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg.
Herrn Prof. Dr. Hansrudi Lenz und Herrn Prof. Dr. Hartmut Schmidt danke ich für zahlreiche wertvolle Hinweise.

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