ZBB 2020, 385
FinTech-Aufsicht im künftigen EU-Recht
ECSP-VO und MiCA-VO-E als eigenständiges Aufsichtsregime
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. FinTech als Gegenstand europäischer Aufsichtsregulierung
- III. Struktur der Verordnungsvorschläge
- 1. ECSP-VO
- 2. MiCA-VO-E
- 3. Zwischenfazit
- IV. Geltungs- und Anwendungsbereich der Verordnungen
- 1. ECSP-VO
- 2. MiCA-VO-E
- V. Aufsichtsrechtliche Vorgaben und Regelungen
- 1. ECSP-VO
- 1.1 Erlaubnispflicht
- 1.1.1 Voraussetzungen einer Zulassung
- 1.1.2 Zulassungsverfahren
- 1.1.3 Umfang der Zulassung
- 1.2 Verzeichnis von Schwarmfinanzierungsdienstleistern
- 1.3 Laufende Aufsicht
- 1.4 „Europäischer Pass“
- 1.5 Entzug der Zulassung
- 1.6 Keine individuelle Zulassung von Projektträgern und Kapitalgebern
- 2. MiCA-VO-E
- 2.1 Aufsicht über Emittenten von Kryptowerten
- 2.1.1 Wertreferenzierte Token, Art. 15 ff. MiCA-VO-E
- 2.1.1.1 Erlaubnispflicht
- 2.1.1.1.1 Voraussetzung einer Zulassung
- 2.1.1.1.2 Zulassungsverfahren
- 2.1.1.2 Verzeichnis der Kryptowerte und „Europäischer Pass“
- 2.1.1.3 Laufende Aufsicht
- 2.1.1.4 Entzug der Zulassung
- 2.1.2 E-Geld-Token, Art. 43 ff. MiCA-VO-E
- 2.1.2.1 Keine unmittelbare Erlaubnispflicht nach MiCA-VO-E
- 2.1.2.2 Kryptowert-Whitepaper für E-Geld-Token
- 2.1.2.3 Rücktauschbarkeit
- 2.1.3 Andere Token
- 2.2 Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
- 2.2.1 Einzelne Krypto-Dienstleistungen nach dem MiCA-VO-E
- 2.2.2 Aufsicht über Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
- 2.2.2.1 Erlaubnispflicht und Zulassungsverfahren
- 2.2.2.2 Laufende Aufsicht
- 2.2.2.3 Entzug der Zulassung
- 2.2.2.4 Verzeichnis der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
- 2.2.3 Verhältnis zum Kryptoverwahrgeschäft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG
- 2.3 Zwischenfazit
- VI. Fazit
- *
- *)Referendar am LG Darmstadt und bei der SAP sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Florian Möslein, Dipl.-Kfm., LL.M. (London)) und am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.
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