ZBB 2015, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 AufsätzeTill Wansleben* / Verena Weick-Ludewig**

„Unvollkommene Deckung“ von Leerverkäufen nach der VO (EU) Nr. 236/2012

Leerverkäufe sind in der Europäischen Union durch die VO (EU) Nr. 236/2012 vom 14. 3. 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps einheitlich reguliert. Die Verordnung verbietet u. a. ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und öffentlichen Schuldtiteln und damit solche Leerverkäufe, für die der Leerverkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht über eine geeignete Deckung verfügt. Als Deckungsinstrumente sind grundsätzlich auch „unvollkommene Deckungen“ geeignet, also Deckungen die aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht zwangsläufig, sondern nur bedingt zur Lieferung einer Aktie führen (etwa Kaufoptionen). Es stellt sich damit die Frage, ob es für einen Leerverkäufer genügt, allein Inhaber einer „unvollkommenen Deckung“ zu sein oder ob er diese auch aktivieren muss, so dass eine Lieferung der Aktien aus dem Deckungsinstrument erfolgt. Der Beitrag analysiert diese Fragestellung; aus ihrer Beantwortung lassen sich weitergehende Schlüsse ziehen und ein vertieftes Verständnis der Leerverkaufsregulierung gewinnen. Dafür werden Systematik und Inhalt des Verbots ungedeckter Leerverkäufe und die Möglichkeiten zur Deckung derselben beleuchtet. Die Befunde zum Umgang mit „unvollkommenen Deckungen“ werden durch einen rechtsvergleichenden Blick in die Vereinigten Staaten und die Schweiz bewertet.
ZBB 2015, 396

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Verbot ungedeckter Leerverkäufe gem. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 EU-LVVO
    • 1. Definition eines Leerverkaufs
    • 2. Systematik der Deckung eines Leerverkaufs
      • 2.1 Deckungsmöglichkeiten
      • 2.2 Zeitpunkt der Deckung eines Leerverkaufs
  • III. Die „unvollkommene Deckung“ von Leerverkäufen und ihre Behandlung
    • 1. Der Begriff der „unvollkommenen Deckung“
    • 2. Sicherstellung der tatsächlichen Aktienlieferung aus „unvollkommenen Deckungen“
      • 2.1 Erhöhung der Settlementeffizienz
      • 2.2 Der Wortlaut „can be“ und „kann“
        • 2.2.1 Art. 12 Abs. 1 lit. b EU-LVVO und Art. 5 Abs. 1 lit. b EU-DVO Nr. 827/2012
        • 2.2.2 Vergleich zu Art. 3 Abs. 2 lit. b EU-DVO Nr. 918/2012
      • 2.3 Das Merkmal der rechtlichen Verbindlichkeit für die Dauer des Leerverkaufs
      • 2.4 Ablauftermin
      • 2.5 Unschädlichkeit der Ausnahmeregelung für ausgeübte Optionen
      • 2.6 Art. 12 Abs. 1 lit. b EU-LVVO als Grundregel
      • 2.7 Vergleich mit „Same Day Locate Arrangements“
    • 3. Austausch des Deckungsinstruments bei „unvollkommenen Deckungen“
    • 4. Konsequenzen und weitergehende Überlegungen
  • IV. Rechtsvergleichende Bestätigung
    • 1. Vereinigte Staaten
    • 2. Schweiz
    • 3. Grundsatz der Settlementeffizienz
  • V. Summa
*
*)
Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
**
**)
Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Frankfurt/M.
Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder und beschäftigt sich allein mit der Auslegung des geltenden Rechts, nicht aber mit rechtspolitischen Empfehlungen.

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