ZBB 2014, 307

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 AufsätzeJochen Hoffmann*

Die Erstreckung der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung auf den Zessionar der Grundschuld: Ein neuer Status quo nach dem Streit der Senate

Zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH, Urt. v. 14. 6. 2013 – V ZR 148/12, ZBB 2014, 324 (in diesem Heft)

Fast unbemerkt von der Fachöffentlichkeit hat der V. Zivilsenat des BGH mit einer subtilen Änderung seiner Rechtsprechung einen Schlussstrich unter einen Streit gezogen, der zu Anfang des Jahrzehnts zwischen XI. und VII. Zivilsenat geführt worden ist und der zeitweise zu erheblicher Unsicherheit in der notariellen Praxis geführt hatte. Inhaltlich ging es um die Auslegung einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung und deren prozessuale Konsequenzen bei Vollstreckung durch den Zessionar einer Grundschuld. Der V. Zivilsenat hat insoweit offenbar die Rolle eines Vermittlers übernommen und durch seine Rechtsprechung einen neuen Status quo begründet. Das Ergebnis des Streits wird man als ein Unentschieden werten können, entspricht doch die neue Rechtslage weder den Vorstellungen des XI. noch des VII. Zivilsenats, sondern einer Kombination von Elementen beider Konzepte.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung: Der Ausgangsstreit zwischen XI. und VII. Zivilsenat
  • II. Die Entwicklung der Rechtsprechung des V. Zivilsenats bis zur Entscheidung vom 14. 6. 2013
  • III. Zwischenfazit: Ein neuer Status quo nach dem Streit der Senate
  • IV. Anforderungen an den Eintritt in den Sicherungsvertrag
    • 1. Problemstellung
    • 2. Eintritt im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter
    • 3. Treuwidrige Vereitelung des Eintritts der Vollstreckungsbedingung
    • 4. Treuwidrigkeit nur bei Schutzwürdigkeit des Zessionars
  • V. Relevanz für Sicherungsgrundschulden im zeitlichen Anwendungsbereich des § 1192 Abs. 1a BGB
  • VI. Fazit
*
*)
Universitätsprofessor, Dr. iur., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers auf dem 5. Münsteraner Bankrechtstag am 23. 5. 2014. Der Verfasser bedankt sich bei den Teilnehmern der Diskussion für vielfältige Anregungen, die in den Beitrag eingeflossen sind.

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