ZBB 2013, 252

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2013 AufsätzeHannes Bracht*

Grenzen des konkludenten Beratungsvertrags und Haftung für fehlerhafte Anlageberatung durch Dritte

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 19. 3. 2013 – XI ZR 431/11, ZBB 2013, 265 (in diesem Heft) – DAB bank/Accessio

In seinem Urteil im Fall DAB bank/Accessio vom 19. 3. 2013 beschäftigt sich der BGH mit einer auf den ersten Blick sehr speziell anmutenden Konstellation aus wechselseitigen Verträgen zwischen einer Direktbank, einem Anlageberater und einem Anleger. Die Ausführungen des BGH betreffen abseits der Besonderheiten des Einzelfalls jedoch eine Vielzahl von dogmatisch wichtigen Fragestellungen. So zeigt der BGH die Grenzen des konkludent zwischen Bank und Anleger geschlossenen Beratungsvertrags und damit der in der Praxis bedeutsamsten Haftungsgrundlage für fehlgeschlagene Anlagen auf (II). Gleichzeitig entwickelt der BGH mögliche Grundlagen für die Haftung von Banken jenseits des konkludenten Beratungsvertrags und knüpft insoweit an seine Rechtsprechung zu den Warnpflichten im beratungsfreien Geschäft an (III 1). Aus den Aussagen des BGH lassen sich zumindest Rückschlüsse auf das höchstrichterliche Verständnis des – im vorliegenden Fall wohl erstmals entscheidungserheblichen – Verhältnisses zwischen Aufsichts- und Zivilrecht ziehen (III 2). Zudem geht der BGH auf die Frage ein, inwieweit aus einem Doppelmandat bzw. aus einer Doppelfunktion als Aufsichtsrat und Arbeitnehmer bzw. Organ einer anderen Gesellschaft Wissen über die Gesellschaftsgrenzen hinaus zugerechnet werden kann. Die vom BGH vorgenommene pauschale Wissenszurechnung steht in einem gravierenden Konflikt zur Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats aus § 116 Satz 2 AktG und ist abzulehnen (IV). Zuzustimmen ist demgegenüber der Aussage des BGH, dass zwei kooperierende Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine GbR bilden (V).

Inhaltsübersicht

  • I. Der Fall DAB bank/Accessio
  • II. Differenzierte Betrachtung des konkludenten Beratungsvertrags
  • III. Warnpflichten im beratungsfreien Geschäft
    • 1. Zivilrechtliche Grundlage
    • 2. Keine aufsichtsrechtliche Sperrwirkung
  • IV. Wissenszurechnung bei Doppelmandaten
  • V. Direktbank und Anlageberater bilden keine GbR
  • VI. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Sernetz Schäfer Rechtsanwälte, Düsseldorf

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