ZBB 2022, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2022 AufsätzeRicarda Theis*

Eine neue Betriebsanleitung für Robo-Advisors

Die Digitalisierung der Finanzbranche schreitet weiter voran. In den letzten Jahren haben sich insbesondere sog. Robo-Advisors am Markt etabliert, welche die üblicherweise höchst komplexen und individuellen Finanzdienstleistungen der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung auf der Basis von Algorithmen ganz oder teilweise digital erbringen. Neben technischen Innovationen haben die letzten Jahre auch Entwicklungen rechtlicher Natur mit sich gebracht. Vor allem das Inkrafttreten des WpIG erfordert eine angepasste rechtliche Bewertung des Robo-Advice. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Rechtsfragen und ordnet das Robo-Advice in den geltenden Rechtsrahmen ein.

Inhaltsübersicht

  • I. Entwicklung und Terminologie
  • II. Aktuelle aufsichtsrechtliche Aspekte
    • 1. Der neue aufsichtsrechtliche Rahmen
    • 2. Erlaubnispflicht und anzuwendende Vorschriften
      • 2.1 Erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeit eines Robo-Advisors
        • 2.1.1 Robo-Advice als Wertpapierdienstleistung
          • 2.1.1.1 Anlageberatung
          • 2.1.1.2 Finanzportfolioverwaltung
          • 2.1.1.3 Anlage- und Abschlussvermittlung
        • 2.1.2 Kein Vorrang des KWG
      • 2.2 Kategorisierung typischer Robo-Advice-Unternehmen
        • 2.2.1 Große Wertpapierinstitute
        • 2.2.2 Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
    • 3. Pflichtenregime unter dem WpIG
      • 3.1 Anforderungen an das Anfangskapital
      • 3.2 Risikomanagement beim Robo-Advice
    • 4. Relevante Pflichten aus dem WpHG
      • 4.1 Anwendbarkeit des WpHG auf Robo-Advice
      • 4.2 Gestaltung des Online-Fragebogens in Übereinstimmung mit der Explorationspflicht und der Pflicht zur Geeignetheitsprüfung
        • 4.2.1 Zusätzliche Erläuterungen
        • 4.2.2 Gestaltung der Fragen
      • 4.3 Kaum reduzierter Pflichtenkatalog unter der FinVermV
  • III. Zivilrechtlicher Überblick
    • 1. Keine Haftung des Robo-Advisors
    • 2. Haftung des Betreibers
    • 3. Haftung des Programmierers
  • IV. Ausblick auf zukünftige technische und rechtliche Entwicklungen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwältin, Gütt Olk Feldhaus Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München

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