ZBB 2021, 73

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2021 AufsätzeDörte Poelzig*

Die Haftung der Abschlussprüfer börsennotierter Gesellschaften für Anlegerschäden vor und nach dem FISG

Der Fall Wirecard wirft eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Fragen auf. Hierzu gehört auch die Frage, ob und inwieweit Abschlussprüfer für Anlegerschäden durch Bilanzmanipulationen einstehen müssen, sofern sie ihre Pflichten bei der Pflichtprüfung verletzt haben. Der folgende Beitrag stellt zunächst dar, welche Rolle Abschlussprüfer börsennotierter Gesellschaften am Kapitalmarkt übernehmen. Sodann wird die Haftung der Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den geschädigten Anlegern beleuchtet. Abschließend wird untersucht, welche Änderungen mit dem im Entwurfsstadium befindlichen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) für die Abschlussprüferhaftung am Kapitalmarkt verbunden sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rolle des Abschlussprüfers als Gatekeeper
    • 1. Funktion des Abschlussprüfers börsennotierter Gesellschaften am Kapitalmarkt
    • 2. Anforderungen an die Abschlussprüfung börsennotierter Gesellschaften
  • III. Abschlussprüferhaftung gegenüber der Gesellschaft
    • 1. Anlegerschäden als kausaler Schaden der Gesellschaft?
      • 1.1 Haftung des Emittenten für Verstöße gegen die Regelpubliziät
      • 1.2 Kausalität und Zurechenbarkeit
    • 2. Mitverschulden
    • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung gegenüber geschädigten Anlegern
    • 1. Vertragliche und vertragsähnliche Haftung
      • 1.1 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
      • 1.2 Sachwalterhaftung
    • 2. Deliktsrechtliche Haftung
      • 2.1 Ansprüche gem. § 823 Abs. 2 BGB
        • 2.1.1 Kein unionsrechtliches Gebot einer Abschlussprüferhaftung
        • 2.1.2 Haftung zur Vermeidung asymmetrischer Sorgfaltsanreize?
        • 2.1.3 Abschlussprüferhaftung im Gesamtsystem der Kapitalmarktinformationshaftung
      • 2.2 Ansprüche gem. § 826 BGB
        • 2.2.1 Tatbestandsmäßiges Verhalten gegenüber geschädigten Anlegern
          • 2.2.1.1 Sittenwidrig, vorsätzlich schädigendes Verhalten des Abschlussprüfers
          • 2.2.1.2 Anlegerschäden als mittelbare Schädigungen
        • 2.2.2 Anlegerschäden als kausaler Schaden i. S. d. § 826 BGB
          • 2.2.2.1 Kein Anscheinsbeweis für Transaktionskausalität durch sog. Anlagestimmung
          • 2.2.2.2 Kausalität bei Kursdifferenzschaden
    • 3. Zwischenergebnis
  • V. Abschlussprüferhaftung nach dem FISG
    ZBB 2021, 74
    • 1. Verschärfung der Abschlussprüferhaftung gegenüber der Gesellschaft
      • 1.1 Aufhebung der Haftungsbeschränkung für grob fahrlässiges Verhalten
      • 1.2 Art und Weise der Haftungsbeschränkung
    • 2. Bedeutung für die kapitalmarktrechtliche Abschlussprüferhaftung gegenüber Anlegern
      • 2.1 Ausweitung der Haftung auf leichtfertiges Verhalten über § 332 HGB als Schutzgesetz
      • 2.2 Abschlussprüferhaftung im System der Kapitalmarktinformationshaftung
  • VI. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr., M.jur. (Oxon.), Professorin an der Universität Leipzig; Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht. Der Beitrag geht auf einen Vortrag an der Universität München am 21. 10. 2020 zurück. Alle im Folgenden zitierten Internetquellen wurden zuletzt abgerufen am 14. 2. 2021.

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