ZBB 2018, 259

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 ZBB-ReportJens Rathmann*

KapMuG-Verfahren bei fehlenden oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen sowie bei Prospektangaben

Die Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) haben, nach anfänglicher Euphorie im Zusammenhang mit einigen Großverfahren (Börsengänge der Deutsche Telekom AG, Hypo-Real-Estate-Verfahren), zweitweise ein Nischen-Dasein geführt. Erst in den letzten zwei Jahren wurden mehrere rechtlich und vor allem wirtschaftlich bedeutsame Verfahren eingeleitet (z. B. im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahme von VW durch Porsche oder dem sog. „Dieselgate“) und es kam auch in einer Reihe von „normalen“ Kapitalanlagefällen zu KapMuG-Anträgen (z. B. zu Schiffs- und Immobilienfonds). Der Beitrag, der auf einem Vortrag anlässlich der ZIP-Jahrestagung zum Bank- und Kapitalmarktrecht am 20. April 2018 basiert, will den Ablauf eines KapMuG-Verfahrens darstellen, dabei einige Probleme bei dessen Durchführung vor dem Oberlandesgericht beleuchten und schließlich einen Ausblick auf die – vom Bundestag inzwischen beschlossene – Musterverfahrensklage wagen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Das Verfahren nach dem KapMuG
    • 1. Anwendungsbereich des KapMuG
      • 1.1 Kapitalmarktinformation
      • 1.2 Anspruch
    • 2. Musterverfahrensantrag
    • 3. Vorlagebeschluss
    • 4. Aussetzungen
    • 5. Verfahren vor dem OLG
      • 5.1 Bestellung des Musterklägers und entsprechende Veröffentlichung
      • ZBB 2018, 260
      • 5.2 Weiterer Verfahrensablauf vor dem OLG
      • 5.3 Musterentscheid
      • 5.4 Vergleich
    • 6. Rechtsbeschwerde
    • 7. Fortgang der ausgesetzten Verfahren
  • III. Unterschiede zur Musterverfahrensklage
  • IV. Ausblick
*
*)
Richter am OLG Frankfurt/M., Mitglied eines auf Bank- und KapMuG-Verfahren spezialisierten Senats

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