ZBB 2017, 345

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2017 AufsätzeStefan Werner*

Neue Möglichkeiten für Zahlungsdienstnutzer im Recht der Zahlungsdienste nach Umsetzung der PSD II

Durch die spätestens bis zum 13. 1. 2018 in nationales Recht umzusetzende Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) wird das Recht der Zahlungsdienste nach Umsetzung der (Ersten) EU-Zahlungsdiensterichtlinie im BGB und Einführung des ZAG einer weiteren Überarbeitung unterzogen. Dabei wird auch eine Vielzahl an dem Verbraucher nützlichen zusätzlichen Regelungen eingeführt oder werden bestehende (überwiegend) zu seinen Gunsten modifiziert. Im Recht der Bundesrepublik Deutschland erfolgt dies durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG). Dieses Gesetz vom 17. 7. 2017, das am 21. 7. 2017 verkündet worden ist, wird die Anforderungen der PSD II daher fristgemäß in deutsches Recht umsetzen. Die in ihm enthaltenen Änderungen sollen im Weiteren unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Position des Verbrauchers dargestellt werden. Die PSD II stärkt die Rechtsposition des Verbrauchers und führt neue Institute ein, die ihm zusätzliche Serviceleistungen zur Verfügung stellen.

Inhaltsübersicht

  • I. Neue Regelungen zu Zahlungsdiensten nach Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie
    • 1. Erweiterung der Transparenz- und Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
    • 2. Drittdienste
      • 2.1 Zahlungsauslösedienste
      • 2.2 Kontoinformationsdienste
    • 3. Drittemittenten von Zahlungskarten
    • 4. Einführung der „Starken Kundenauthentifizierung“
    • 5. Neue Regelungen zu Ersatzansprüchen
  • II. Zulässigkeit von Entgelten
    • 1. Surcharging
    • 2. Verbot von Entgelten für die Kündigung eines Zahlungsdienstvertrags
    • 3. Entgelte für den Ersatz von Zahlungsinstrumenten
    • 4. Verbot der Erhebung eines Entgelts für Sperrmitteilungen
    • 5. Entgelt für die Ablehnung eine Zahlungsauftrags
    • 6. Entgelte bei Zahlungsvorgängen
    • 7. Entgelte für die Wiederbeschaffung fehlgeleiteter Zahlungen
  • III. Fazit
*
*)
Syndikusrechtsanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Syndikus einer deutschen Großbank in Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Georg-August-Universität Göttingen

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