ZBB 2024, 393

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2024 RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 93/13/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 2001/24/EG Art. 3 Abs. 2, 6Anerkennung von Sanierungsmaßnahmen und Übertragung von Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken auf Brückenbank durch Gericht anderen Mitgliedsstaats RL 93/13/EWGArt. 6 RL 2001/24/EGArt. 3 EuGH, Urt. v. 05.09.2024 – Rs C-498/22, C-499/22, C-500/22 (Oberster Gerichtshof, Spanien), RIW 2024, 750EuGHUrt.5.9.2024Rs C-498/22C-499/22C-500/22RIW 2024, 750Oberster Gerichtshof, Spanien

Urteilsausspruch:

1. Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 RL 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 4. 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten i. V. m. Art. 21 Abs. 2 und Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie dem Grundsatz der Rechtssicherheit sind dahin auszulegen, dass sie im Fall der unterbliebenen öffentlichen Bekanntmachung gem. Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie dem nicht entgegenstehen, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des Herkunftsmitgliedstaats die Wirkungen einer Sanierungsmaßnahme anerkennt, die vor Anrufung dieses Gerichts gegenüber einem Kreditinstitut ergriffen wurde und zu einer teilweisen Übertragung der Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken dieses Kreditinstituts auf eine Brückenbank geführt hat.
2. Art. 3 Abs. 2 RL 2001/24 i. V. m. Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und dem Grundsatz der Rechtssicherheit ist dahin auszulegen, dass sich Einzelne gegenüber einer Brückenbank – einer privatrechtlichen Einrichtung ohne jegliche über das allgemeine Recht hinausgehenden Befugnisse, die im Rahmen von Maßnahmen zur Sanierung eines Kreditinstituts gegründet wurde, dessen Kunden sie ursprünglich waren – nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen können, um die Haftung dieser Brückenbank für vorvertragliche und vertragliche Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Verträgen auszulösen, die zuvor mit diesem Kreditinstitut abgeschlossen worden waren. Die Tatsache allein, dass dieses Kreditinstitut im Hinblick auf seine Privatisierung vorübergehend von einer Behörde kontrolliert wurde, macht dieses auf dem wettbewerbsorientierten Markt der Bank- und Finanzdienstleistungen tätige Kreditinstitut nicht zu einer nationalen Verwaltungsbehörde.
3. Art. 6 Abs. 1 RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Art. 38 der Charta der Grundrechte, Art. 17 der Charta und der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dahin auszulegen, dass sie grundsätzlich dem nicht entgegenstehen, dass im Aufnahmemitgliedstaat die Wirkungen von Sanierungsmaßnahmen anerkannt werden, die im Herkunftsmitgliedstaat in Anwendung der RL 2001/24 ergriffen wurden und die Gründung einer Brückenbank sowie den Verbleib der Verpflichtung zur Rückerstattung von aufgrund einer vertraglichen oder vorvertraglichen Haftung geschuldeten Beträgen auf der Passivseite des Kreditinstituts vorsehen, gegen das sich diese Maßnahmen richteten.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2025 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell