RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungLandgerichteBGB § 675w; ZAG § 1 Abs. 24Kein Anscheinsbeweis für Autorisierung einer Zahlungsanweisung bei pushTAN
BGB§ 675w
ZAG§ 1
LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.2023 – Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23, BKR 2023, 766 = ZIP 2023, 2353LG HeilbronnUrt.16.5.2023Bm 6 O 10/23, 6 O 10/23BKR 2023, 766ZIP 2023, 2353
Leitsätze des Gerichts:
1. Das sog. pushTAN-Verfahren, in dem die TAN auf dem Mobiltelefon in einem anderen Programm (App) angezeigt wird, als demjenigen, das den Bankzugang ebenfalls mittels auf demselben Smartphone installierter BankApp (SecureGo-App) vermittelt, weist ein erhöhtes Gefährdungspotential auf, da eine Verwendung nur noch zweier Apps auf einem Gerät statt Nutzung getrennter Kommunikationswege erfolgt; es liegt deshalb keine Authentifizierung aus wenigstens zwei voneinander unabhängigen Elementen i. S. v. § 1 Abs. 24 ZAG vor, weshalb die für die Annahme eines Anscheinsbeweises für die Autorisierung einer Zahlungsanweisung i. S. v. § 675w BGB erforderliche sehr hohe Sicherheit nicht bejaht werden kann.
2. Zur groben Fahrlässigkeit bei telefonischer Weitergabe von TAN im Rahmen eines Social Engineering beim pushTAN-Verfahren im Online-Banking.