RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 675c Abs. 3, § 700 Abs. 1Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Klausel zu Verwahrentgelt
BGB§ 675c
BGB§ 700
ZBB 2023, 373
OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2023 – I-20 U 16/22 (LG Düsseldorf), BKR 2023, 622 = WM 2023, 1266 = ZIP 2023, 902OLG DüsseldorfUrt.30.3.2023I-20 U 16/22BKR 2023, 622WM 2023, 1266ZIP 2023, 902LG Düsseldorf
Orientierungssätze:
1. Es ist anerkannt, dass das Giroverhältnis noch weitere Leistungen der Bank umfasst, die dem Zahlungsdiensterecht nicht notwendig unterliegen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Darlehns- und unregelmäßigen Verwahrungsverhältnisse, die auf Grundlage des Giroverhältnisses durch Ein- und Auszahlungen auf bzw. vom Girokonto begründet oder erfüllt werden. Diese Darlehens- und Verwahrungsfunktion des Girokontos ist für den Girovertrag auch nach Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts nach wie vor charakteristisch.
2. Bei dem Entgelt für die Verwahrung handelt es sich um ein Entgelt für eine Hauptleistung und nicht um eine Preisnebenabrede.
3. Die Anforderungen an die Bestimmtheit dürfen nicht derart hoch sein, dass der effektive Rechtsschutz nicht mehr gewährleistet ist.