RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofLugano II-Übereinkommen Art. 15 Abs. 1 Buchst. cVerbrauchergerichtsstand trotz Umzugs des Verbrauchers ins Ausland nach Vertragsschluss („Commerzbank“)
Lugano II-ÜbereinkommenArt. 15
EuGH, Urt. v. 30.09.2021 – Rs C-296/20 (BGH), BB 2021, 2707 = WM 2021, 2140 = ZIP 2021, 2201EuGHUrt.30.9.2021Rs C-296/20BB 2021, 2707WM 2021, 2140ZIP 2021, 2201BGH
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Sechste Kammer) für Recht erkannt:
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c des am 30. 10. 2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, dessen Abschluss im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 2009/430/EG des Rates vom 27. 11. 2008 genehmigt wurde, ist dahin auszulegen, dass diese Vorschrift die Zuständigkeit für den Fall bestimmt, dass der beruflich oder gewerblich Handelnde und der Verbraucher, die Parteien eines Verbrauchervertrags sind, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in demselben durch das Übereinkommen gebundenen Staat ansässig waren und ein Auslandsbezug des Rechtsverhältnisses erst nach dem genannten Vertragsschluss aufgrund dessen entstanden ist, dass der Verbraucher seinen Wohnsitz später in einen anderen durch das Übereinkommen gebundenen Staat verlegt hat.