RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 138, 307 Abs. 3, § 675f Abs. 1, 4 Satz 1; UKlaG § 4Zur Wirksamkeit einer Preisklausel für Geldabhebungen am Bankautomaten per Kreditkarte
BGB§ 138
BGB§ 307
BGB§ 675f
UKlaG§ 4
OLG Bamberg, Urt. v. 23.01.2019 – 3 U 37/18 (rechtskräftig; LG Bamberg), ZIP 2019, 2003 = WM 2019, 633OLG BambergUrt.23.1.20193 U 37/18rechtskräftigZIP 2019, 2003WM 2019, 633LG Bamberg
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Barauszahlung an einem Bankautomaten mit der Kreditkarte eines anderen Unternehmens ist eine Zahlungsdienstleistung nach § 675f Abs. 1, 4 Satz 1 BGB. Das Entgelt hierfür stellt die Gegenleistung für eine Hauptleistungspflicht dar. Die Regelung über das Nutzungsentgelt ist daher der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB entzogen.
2. Die Preisklausel in den AGB einer Bank, wonach der Kunde bei Barauszahlungen ein Entgelt i. H. v. 3 % des Umsatzes, mind. 6 €, ZBB 2019, 413zahlen muss, ist nicht wegen eines sittenwidrigen wucherähnlichen Geschäfts unwirksam, wenn dem Kunden gleichzeitig eine Bankkarte zur Verfügung gestellt wird, mit der Bargeldabhebungen kostenlos möglich sind.