RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungOberlandesgerichtZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 3Getrennte örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage wegen falscher Kapitalmarktinformation aus einheitlichem Lebenssachverhalt gegen mehrere Aktienemittenten an deren jeweiligem Sitz
ZPO§ 32b
ZPO§ 36
OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.10.2017 – 1 W 32/17 (rechtskräftig; LG Braunschweig), ZIP 2018, 1512OLG BraunschweigBeschl.27.10.20171 W 32/17rechtskräftigZIP 2018, 1512LG Braunschweig
Leitsätze des Gerichts:
1. Betroffen i. S. d. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist der Emittent oder Anbieter, dessen Wertpapier oder sonstige Vermögensanlage Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist.
2. Dies gilt auch für mehrere Beklagte in einem Verfahren, die wegen desselben fehlgeschlagenen Gegenstands einer Anlage in Anspruch genommen werden. Eine Abweichung im Rahmen einer besonderen Einzelfallprüfung widerspräche der Systematik des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO.