ZBB 2015, 409
Leitsatz der Redaktion:
Die vom BGH mit Entscheidung vom 28. 10. 2014 – XI ZR 348/13 (ZBB 2015, 60 = ZIP 2014, 2334, zum Beginn der Verjährungsfrist für bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung einer Darlehensbearbeitungsgebühr) vorgenommene Erweiterung der Fälle des hinausgeschobenen Verjährungsbeginns wegen Unzumutbarkeit der Klageerhebung auch bei anspruchsfeindlicher Rechtsprechung stellt eine unzulässige Rechtsfortbildung dar.
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