ZBB 2015, 408
Leitsatz des Gerichts:
Eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft kann eine geschlossene Investmentfondsgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 1, 3, 5 KAGB in der Rechtsform der GmbH & Co. KG nicht gem. § 51 ZPO gesetzlich vertreten.
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