ZBB 2015, 408

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 Rechtsprechung II. Oberlandesgerichte SchVG 1899 § 10; SchVG 2009 §§ 10, 24; BGB §§ 271, 314, 490, 793 ff.Zur Kündigung einer Anleihe in Insolvenznähe SchVG 1899§ 10 SchVG 2009§ 10 SchVG 2009§ 24 BGB§ 271 BGB§ 314 BGB§ 490 BGB§§ 793 ff. OLG München, Urt. v. 22.06.2015 – 21 U 4719/14 (LG München II), ZIP 2015, 2174OLG MünchenUrt.22.6.201521 U 4719/14ZIP 2015, 2174LG München II

Leitsätze der Redaktion:

1. Haben Gläubiger eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin genutzt, um Inhaberschuldverschreibungen kurz vor dem Fälligkeitszeitpunkt zu einem Kurs weit unter dem Nennwert zu erwerben, können sie dieses in ihren Einstandspreis eingepreiste Risiko nicht zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB nehmen.
2. Inhaberschuldverschreibungen unterliegen den §§ 793 ff. BGB, die als Sonderregelung § 490 BGB vorgehen.
3. Die §§ 793 ff. BGB enthalten weder eine Regelung über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, noch verweisen sie auf § 490 BGB, noch ergibt sich eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit aus ihrem Sinn und Zweck. Gerade bei börsennotierten Inhaberschuldverschreibungen besteht im Hinblick auf deren Fungibilität keine Notwendigkeit für eine derartige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.

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