RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
SchVG §§ 3, 5 ff.; BGB §§ 242, 305 ff., 314, 490Zur Kündigung einer Anleihe in Insolvenznähe
SchVG§ 3
SchVG§§ 5 ff.
BGB§ 242
BGB§§ 305 ff.
BGB§ 314
BGB§ 490
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 17.09.2014 – 4 U 97/14 (rechtskräftig; LG Frankfurt/M.), ZIP 2014, 2176 = DB 2014, 2521OLG Frankfurt/M.Urt.17.9.20144 U 97/14rechtskräftigZIP 2014, 2176DB 2014, 2521LG Frankfurt/M.
Leitsätze der Redaktion:
1. Ist in den Anleihebedingungen ein Kündigungsrecht der Anleihegläubiger für den Fall vorgesehen, dass die Emittentin „eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet“, ist – jedenfalls bei der gebotenen Auslegung im Zweifel zu Lasten der Emittentin – eine Kündigung gerechtfertigt, wenn die bisherige Rechtsposition der Anleger im Verfahren nach den §§ 5 ff. SchVG zu ihren Lasten geändert werden soll.
2. Eine Treue- oder Sanierungspflicht der Anleihegläubiger dahin gehend, der Emittentin im Krisenfall nicht aufgrund formal bestehender Rechte Kapital zu entziehen, besteht nicht. Es widerspricht auch nicht der Intention des SchVG, Gläubigern in bestimmten Phasen von Restrukturierungsmaßnahmen die Möglichkeit zu gewähren, der Emittentin ihr Kapital durch Kündigung zu entziehen.