RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
RL 2004/39/EG Art. 54; IFG §§ 1, 3; KWG § 9; WpHG § 8Verschwiegenheitspflicht der BaFin auch in Bezug auf Informationen über betrügerischen insolventen Finanzdienstleister, hier: Phoenix („Altmann u. a.“)
RL 2004/39/EGArt. 54
IFG§ 1
IFG§ 3
KWG§ 9
WpHG§ 8
EuGH, Urt. v. 12.11.2014 – Rs C-140/13 (VG Frankfurt/M. ZIP 2014, 50), ZIP 2014, 2307EuGHUrt.12.11.2014Rs C-140/13ZIP 2014, 2307VG Frankfurt/M.ZIP 2014, 50
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
Art. 54 Abs. 1 und 2 RL 2004/39/EG ist dahin auszulegen, dass sich eine nationale Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens auf die Pflicht berufen kann, gegenüber einer Person, die bei ihr in einem Fall, der weder unter das Strafrecht fällt, noch ein zivil- oder handelsrechtliches Verfahren betrifft, Zugang zu Informationen über eine nunmehr in Liquidation befindliche Wertpapierfirma beantragt hat, das Berufsgeheimnis zu wahren, auch wenn das wesentliche Geschäftskonzept dieser Firma in groß angelegtem Anlagebetrug verbunden mit der bewussten Schädigung von Anlegern bestand und mehrere Verantwortliche der Firma zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.