ZBB 2010, 520

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte InsO § 80 Abs. 1; GmbHG § 47Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Klage gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit Bezug zum vermögensverwaltenden Bereich InsO§ 80 GmbHG§ 47 OLG München, Urt. v. 06.10.2010 – 7 U 2193/10 (rechtskräftig; LG München I), ZInsO 2010, 2142OLG MünchenUrt.6.10.20107 U 2193/10rechtskräftigZInsO 2010, 2142LG München I

Leitsatz:

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, die die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführerin sowie die Übernahme von Personalkosten zum Gegenstand haben, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter zu richten, da das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht (vgl. BGH NJW 1960, 1006; RGZ 76, 244).

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