RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
WpHG § 37q Abs. 2, § 37t Abs. 2, § 37u; WpÜG § 48 Abs. 4; FinDAG § 17Enforcement-Verfahren: Unzulässigkeit relativierender oder verharmlosender Darstellung in der Fehlerveröffentlichung
WpHG§ 37q
WpHG§ 37t
WpHG§ 37u
WpÜG§ 48
FinDAG§ 17
ZBB 2010, 519
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.08.2010 – WpÜG 3/10 (rechtskräftig), ZIP 2010, 2044 = DB 2010, 2274OLG Frankfurt/M.Beschl.31.8.2010WpÜG 3/10rechtskräftigZIP 2010, 2044DB 2010, 2274
Leitsätze:
1. Die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Fehlerbekanntmachungsanordnung im Enforcement-Verfahren kann mit dem auch im konkreten Einzelfall anwendbaren Gesetzeszweck der zeitnahen Verfahrensdurchführung und Fehlerveröffentlichung begründet werden.
2. Die Fehlerveröffentlichung hat sich auf die inhaltlichen Vorgaben des § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG zu beschränken, wobei der Fehlerfeststellung widersprechende, diese relativierende oder verharmlosende Darstellungen unzulässig sind. Hierzu zählt auch die Verwendung des Konjunktivs im Zusammenhang mit der Fehlerfeststellung und der Hinweis auf eingelegte Rechtsbehelfe.