RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
AktG § 142 Abs. 2Zu den Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern
AktG§ 142
OLG München, Beschl. v. 30.08.2010 – 31 Wx 24/10 (rechtskräftig; LG München I), ZIP 2010, 1854 (LS) = AG 2010, 840OLG MünchenBeschl.30.8.201031 Wx 24/10rechtskräftigZIP 2010, 1854 (LS)AG 2010, 840LG München I
Leitsätze:
1. Zu den Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern (hier: keine Sonderprüfung wegen der Verauslagung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten durch die Gesellschaft für als Streitgenossen mit verklagte Aktionäre).
2. Dem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern kann nur stattgegeben werden, wenn das Gericht nach Anhörung der Gesellschaft und des Aufsichtsrats zu der Überzeugung gelangt, dass hinreichende Tatsachen vorliegen, die Unredlichkeiten oder grobe Pflichtverletzungen wahrscheinlich erscheinen lassen; an die Überzeugung des Gerichts zum Vorliegen der Tatsachen sind hohe Anforderungen zu stellen.