RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 280 Abs. 1Aufklärungspflicht des Kreditinstituts über seine Handelsspanne bei der Empfehlung von zuvor selbst erworbenen Zertifikaten („Lehman Brothers“)
BGB§ 280
LG Hamburg, Urt. v. 01.07.2009 – 325 O 22/09 (nicht rechtskräftig), ZIP 2009, 1948 = WM 2009, 1363LG HamburgUrt.1.7.2009325 O 22/09nicht rechtskräftigZIP 2009, 1948WM 2009, 1363
Leitsätze:
1. Die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist auf Fälle, in denen eine Bank zu einer Anlage in Zertifikate rät, die sie zuvor von einem Dritten erworben hat und mit der sie eine Handelsspanne realisieren will, übertragbar.
2. Die Pflicht zur Aufklärung über die Handelsspanne besteht unabhängig davon, ob diese in ihrer konkreten Höhe geeignet ist, einen Interessenkonflikt bei der Beratung auszulösen. Denn die Offenlegung dient – ebenso wie bei einer Provision – dazu, dass der Anleger erkennen kann, inwieweit die Kundenorientierung bei der Beratung durch das Eigeninteresse der Bank beeinträchtigt ist.