ZBB 2009, 450

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 Rechtsprechung VI. Landgerichte BGB § 358Zur Restschuldversicherung und Verbraucherdarlehen als verbundene Geschäfte und zu den Widerrufsfolgen in der Insolvenz des Darlehensnehmers BGB§ 358 LG Bremen, Urt. v. 27.08.2009 – 2 S 374/08, WM 2009, 2215LG BremenUrt.27.8.20092 S 374/08WM 2009, 2215

Leitsätze:

1. Darlehensvertrag und Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte sein, wenn und soweit das Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherungsprämie dient.
2. In der Insolvenz des Verbrauchers findet nach Widerruf der verbundenen Geschäfte eine Saldierung des Anspruchs auf Rückgewähr der geleisteten Versicherungsprämie mit dem Gegenanspruch der Bank auf Rückzahlung des ausgezahlten Darlehens nicht statt.
3. Ein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Restschuldversicherungsprämie nach Widerruf der verbundenen Geschäfte besteht nur in Höhe des auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teils der Prämien.

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