RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zur Aufklärung von Anlegern über eine mögliche Insolvenz des Emittenten von Zertifikaten („Lehman Brothers“)
BGB§ 280
LG Mainz, Urt. v. 22.06.2009 – 5 O 384/08 (nicht rechtskräftig), ZIP 2009, 1953 (LS)LG MainzUrt.22.6.20095 O 384/08nicht rechtskräftigZIP 2009, 1953 (LS)
Leitsätze:
1. Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch die Bank muss ex ante vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, weil sich das (benannte) Risiko verwirklicht hat (hier: das Bonitätsrisiko), trägt der Anleger.
2. Zu einer Verkaufsempfehlung von Lehman-Zertifikaten bestand im August/September 2008 kein objektiver Anlass; die Emittentin wies zu diesem Zeitpunkt noch ein gutes Rating auf.