RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280Berücksichtigung hoher Steuervorteile beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung
BGB§ 280
OLG Celle, Urt. v. 01.07.2009 – 3 U 257/08 (nicht rechtskräftig; LG Hannover), ZIP 2009, 1902 (LS); WM 2009, 1794OLG CelleUrt.1.7.20093 U 257/08nicht rechtskräftigZIP 2009, 1902 (LS); WM 2009, 1794LG Hannover
Leitsätze:
1. Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (Kick-back-Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.
2. Hat ein Anleger, etwa durch eine Fondsbeteiligung, besondere, außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt, so sind diese auf den erlittenen Schaden vorerst anzurechnen. Der (möglichen) Versteuerung der Schadensersatzleistung kann durch die Feststellung Rechnung ge-ZBB 2009, 447tragen werden, dass die Schadensersatzpflicht den Ausgleich etwaiger auf der Ersatzleistung beruhender, künftiger steuerlicher Nachteile umfasst.