RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
IV. Andere Bundesgerichte
UStG § 3 Abs. 1 und 3Dreifachumsatz bei Veräußerung des Sicherungsguts durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers erst mit Verwertungsreife
UStG§ 3
BFH, Urt. v. 23.07.2009 – V R 27/07 (FG Saarbrücken), ZIP 2009, 2285 = DB 2009, 2358 = DStR 2009, 2193 = WM 2009, 2268 = ZInsO 2009, 2155BFHUrt.23.7.2009V R 27/07ZIP 2009, 2285DB 2009, 2358DStR 2009, 2193WM 2009, 2268ZInsO 2009, 2155FG Saarbrücken
Amtliche Leitsätze:
1. Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer das Siche-ZBB 2009, 446rungsgut dadurch verwertet, dass er es selbst veräußert, oder dadurch, dass der Sicherungsgeber es im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsnehmers veräußert.
2. Veräußert der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut an einen Dritten, liegt ein Dreifachumsatz (Veräußerung für Rechnung des Sicherungsnehmers) erst vor, wenn aufgrund der konkreten Sicherungsabrede oder aufgrund einer hiervon abweichenden Vereinbarung die Verwertungsreife eingetreten ist (Änderung der Rechtsprechung).