RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 280Zur Aufklärung über ein mögliches Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung im Anlageprospekt einer Publikums-KG
BGB§ 280
BGH, Beschl. v. 09.11.2009 – II ZR 16/09 (OLG Hamm), ZIP 2009, 2335BGHBeschl.9.11.2009II ZR 16/09ZIP 2009, 2335OLG Hamm
Amtlicher Leitsatz:
Wird im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4 HGB die Kommanditistenhaftung wieder aufleben kann, besteht zu einer abstrakten Erläuterung dieser Rechtsvorschrift keine Verpflichtung. Es reicht aus, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich – jedenfalls für die Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts – aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen.