RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3Keine Anwendung der Haustürgeschäfte-RL auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR
RL 85/577/EWGArt. 1
RL 85/577/EWGArt. 5
RL 85/577/EWGArt. 7
HWiG§ 3
EuGH GA (Generalanwältin Verica Trstenjak), Schlussanträge v. 08.09.2009 – Rs C–215/08 (BGH (Originalsprache: Slowenisch) ZIP 2008, 1018), ZIP 2009, 1902EuGH GA (Generalanwältin Verica Trstenjak)Schlussanträge8.9.2009Rs C–215/08ZIP 2009, 1902BGH (Originalsprache: Slowenisch)ZIP 2008, 1018
Entscheidungsvorschläge:
1. Art. 1 Abs. 1 RL 85/577/EWG des Rates vom 20. 12. 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dahin auszulegen, dass er auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer GbR nicht anwendbar ist.
2. Für den Fall, dass der Gerichtshof die RL 85/577/EWG für anwendbar hält: Art. 5 Abs. 2 RL 85/577 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen richterrechtlichen Regelung nicht entgegensteht, wonach ein Verbraucher im Fall des Austritts aus einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer GbR einen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts (ex nunc) berechneten Anspruch gegen den Fonds auf sein Auseinandersetzungsguthaben erhält, was dazu führen kann, dass ihm beim Austritt ein niedrigerer Betrag als der von ihm in den Fonds eingebrachte erstattet wird oder aber dass er verpflichtet ist, einen Anteil am Verlust des Fonds zu tragen.