Mit Datum vom 17. Juni 2008 hatte das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (Verbraucherkreditrichtlinie) sowie der zivilrechtliche Teil der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (Zahlungsdiensterichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die Allgemeine Begründung sowie Auszüge aus den Neuregelungen, die das Verbraucherdarlehensrecht betreffen, wurden in der ZBB Heft Nr. 5 2008, 355 ff. abdruckt. Der Abdruck der Neuregelungen, die die SEPA-Vorschriften betreffen, wurde für dieses Heft angekündigt. Nun hat der Gesetzgeber am 5. November 2008 überraschend schnell den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht veröffentlicht. Im Folgenden sind daher die SEPA-Vorschriften nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der – der jeweiligen Neuregelung zugeordneten – Begründung abgedruckt (A). Soweit
ZBB 2008, 440einzelne Neuregelungen von denen noch im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen sachlich abweichen, werden letztere bei der betreffenden Regelung nach der besonderen Begründung abgedruckt. Zudem werden die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehenen Vorschriften des BGB, die das Verbraucherdarlehensrecht betreffen, mit der – der jeweiligen Neuregelung zugeordneten – besonderen Begründung (B), abgedruckt, soweit sie von den noch im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehenen Regelungen (abgedruckt in
ZBB 2008, 355 ff.) sachlich abweichen. Der gesamte Regierungsentwurf steht online unter www.rws-verlag.de (ZBB-Volltext) zur Verfügung.