RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
IV. Landesgerichte
BGB §§ 398, 399, 488 Abs. 1 Satz 2, 491Zur Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen einer Bank an eine Nicht-Bank
BGB§ 398
BGB§ 399
BGB§ 488
LG Nürnberg–Fürth, Beschl. v. 25.02.2008 – 10 O 11030/06, WM 2008, 2015LG Nürnberg–FürthBeschl.25.2.200810 O 11030/06WM 2008, 2015
Leitsätze:
1. Bei der Abspaltung oder Ausgliederung eines Kreditportfolios nach dem UmwG ist die Zustimmung der einzelnen Kreditnehmer nicht erforderlich.
2. Bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen kommt es für die Wirksamkeit der Abtretung des Darlehensrückzahlungsanspruchs nicht darauf an, ob es sich bei dem Zessionar um eine Bank oder Rating-Agentur handelt.
3. Ein vertraglicher Abtretungsausschluss ergibt sich nicht aus dem Bankgeheimnis.