RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 133, 157, 362, 366, 488, 1191; ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 797 Abs. 2Verrechnung des Verkaufserlöses einer Immobilie, die zugunsten der Bank mit einem Grundpfandrecht belastet war
BGB§ 133
BGB§ 157
BGB§ 362
BGB§ 366
BGB§ 488
BGB§ 1191
ZPO§ 767
ZPO§ 794
ZPO§ 797
OLG Koblenz, Urt. v. 08.06.2008 – 5 U 1356/06 (rechtskräftig; LG Trier), WM 2008, 1918OLG KoblenzUrt.8.6.20085 U 1356/06rechtskräftigWM 2008, 1918LG Trier
Leitsätze:
1. Verzichtet eine Bank auf eine Sicherungsgrundschuld, um einen freihändigen Verkauf des Sicherungsobjekts zu ermöglichen, kann daraus und aus dem Empfang des Veräußerungserlöses nicht abgeleitet werden, die Zahlung sei entgegen der Tilgungsvereinbarung im Vertrag auf die Grundschuld erfolgt und hindere die weitere Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde wegen fortbestehender Verbindlichkeiten des Schuldners.
2. Dass eine Bank mit Vollstreckungsversuchen jahrelang zuwartet, erlaubt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Schluss, sie habe auf die titulierte Forderung verzichtet.