RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VII. Amtsgerichte
BGB §§ 280, 286, 309 Nr. 13, § 2353Kein Pflichtverstoß der Bank durch Verlangen des Erbscheins vor Guthabenauszahlung an den Erben
BGB§ 280
BGB§ 286
BGB§ 309
BGB§ 2353
AG Mannheim, Urt. v. 02.02.2007 – 3 C 196/06 (rechtskräftig), ZIP 2007, 2119AG MannheimUrt.2.2.20073 C 196/06rechtskräftigZIP 2007, 2119
Leitsatz:
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der es im Ermessen der Bank liegt, ob sie vor der Auszahlung des Guthabens eines Erblassers an den Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangt, ist wirksam. Insbesondere liegt kein Pflichtverstoß der Bank vor, wenn sie die Vorlage eines eigenhändigen Testaments für nicht ausreichend erachtet.