ZBB 2007, 512

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung VII. Amtsgerichte BGB §§ 280, 286, 309 Nr. 13, § 2353Kein Pflichtverstoß der Bank durch Verlangen des Erbscheins vor Guthabenauszahlung an den Erben BGB§ 280 BGB§ 286 BGB§ 309 BGB§ 2353 AG Mannheim, Urt. v. 02.02.2007 – 3 C 196/06 (rechtskräftig), ZIP 2007, 2119AG MannheimUrt.2.2.20073 C 196/06rechtskräftigZIP 2007, 2119

Leitsatz:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der es im Ermessen der Bank liegt, ob sie vor der Auszahlung des Guthabens eines Erblassers an den Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangt, ist wirksam. Insbesondere liegt kein Pflichtverstoß der Bank vor, wenn sie die Vorlage eines eigenhändigen Testaments für nicht ausreichend erachtet.

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