RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Finanzierungsleasingvertrag
BGB§ 307
OLG Hamm, Urt. v. 03.08.2007 – 12 U 158/06, BB 2007, 2255 = WM 2007, 2012OLG HammUrt.3.8.200712 U 158/06BB 2007, 2255WM 2007, 2012
Leitsatz:
Eine Klausel in einem Finanzierungsleasingvertrag über die Überlassung, Anpassung und Implementierung einer Softwarelösung (sogenanntes „Bundle Lease über eine Systemlösung“), in der sich der Leasinggeber für den Fall des Scheiterns des Projekts bis zu einem von ihm selbst gesetzten spätesten Fertigstellungszeitpunkt das Recht vorbehält, vom Leasingvertrag zurückzutreten und dem Leasingkunden die erbrachten Lieferungen und Leistungen anzudienen, und den Leasingkunden verpflichtet, Vorfinanzierungsleistungen sowie an den Lieferanten erbrachte Zahlungen (Dienstleistungen, Anzahlungen) zu erstatten und wieder anstelle des Leasinggebers in die mit dem Lieferanten geschlossenen Verträge einzutreten, ist wegen Verstoßes gegen die Generalklausel des § 307 BGB unwirksam, da sie wesentliche Rechte der Leasingkunden und Pflichten des Leasinggebers so sehr einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und die Leasingkunden rechtlos gestellt werden.