RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 133, 241, 311, 780Kein unmittelbarer Zahlungsanspruch aus einer Finanzierungsbestätigung gegen die Bank
BGB§ 133
BGB§ 241
BGB§ 311
BGB§ 780
OLG Brandenburg, Urt. v. 16.05.2007 – 4 U 162/06, WM 2007, 1879OLG BrandenburgUrt.16.5.20074 U 162/06WM 2007, 1879
Leitsatz:
Ein Direktanspruch auf Zahlung aus einer Finanzierungsbestätigung setzt voraus, dass diese ein abstraktes Schuldversprechen der bestätigenden Bank enthält. Ob eine Finanzierungsbestätigung ein abstraktes Schuldversprechen enthält, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Gegen eine Auslegung als abstraktes Schuldversprechen spricht, wenn der Text lediglich als Finanzierungsbestätigung, nicht aber als Garantie oder Bürgschaft bezeichnet wird und die erklärende Bank für die Bestätigung keine Provision verlangt hat.