RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 167, 174, 177, 249, 254, 493, 676, 781, 812; HGB § 355Zur Haftung des Kontoinhabers bei Kontoüberziehung durch Kontobevollmächtigten
BGB§ 167
BGB§ 174
BGB§ 177
BGB§ 249
BGB§ 254
BGB§ 493
BGB§ 676
BGB§ 781
BGB§ 812
HGB§ 355
OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.05.2007 – 3 W 19/07 (rechtskräftig), BKR 2007, 473 = WM 2007, 2150OLG BrandenburgBeschl.14.5.20073 W 19/07rechtskräftigBKR 2007, 473WM 2007, 2150
Leitsätze:
1. Eine vorübergehende Kontoüberziehung im banküblichen Rahmen erfasst in der Regel einen Betrag von etwa 10 % über dem Volumen des eingeräumten Überziehungskredites; dieser beträgt in der Regel drei Nettomonatsgehälter oder das dreifache Monatseinkommen des Kontoinhabers.
2. Ist ein Überziehungskredit nicht vereinbart, ist anzunehmen, dass sich der bankübliche Umfang von Überziehungen auf 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredites beläuft.
3. Das fiktive Saldoanerkenntnis nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank (Nr. 7 der klägerischen AGB) stellt keine rechtsgeschäftliche Genehmigung anderweitiger Verfügungen der Bank über die mitgeteilten Buchungen dar.
4. Zu den Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht eines Kontobevollmächtigten.
5. Unterlässt es ein Kontoinhaber entgegen vertraglicher Verpflichtungen (Nr. 11 der klägerischen AGB), die Kontoauszüge unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben, so ist er für daraus entstehende Schäden dem Partner des Kontovertrages ersatzpflichtig.
6. Zum Mitverschulden der Bank wegen Missachtung von Beschränkungen des Kontobevollmächtigten.