RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AO §§ 93, 208 Abs. 1, §§ 85, 88, 30a Abs. 5Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegenüber einer Bank zur Ermittlung von Bonusaktienzuteilung der Telekom
AO§ 93
AO§ 208
AO§ 85
AO§ 88
AO§ 30a
FG Stuttgart, Urt. v. 08.05.2007 – 4 K 209/04 (rechtskräftig), ZIP 2007, 2116FG StuttgartUrt.8.5.20074 K 209/04rechtskräftigZIP 2007, 2116
Leitsätze:
1. Ein ausreichender Anlass für ein auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gestütztes Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine depotführende Bank liegt vor, wenn die Finanzbehörde Kenntnis von Wert und Anzahl der von der Bank bei der ausgebenden AG angeforderten Bonusaktien hat und die Möglichkeit einer Steuerverkürzung naheliegt, weil der Finanzbehörde aufgrund von Ermittlungen gegen einzelne Bankkunden bekannt ist, dass die Bank den Wert der von ihren Kunden erhaltenen Bonusaktien trotz bestehender Steuerpflicht nicht in die Erträgnisaufstellungen aufgenommen hat.
2. Die große Zahl der von dem Auskunftsersuchen betroffenen Kunden einer Bank bewirkt nicht die Qualifizierung als Rasterfahndung bzw. als „Ermittlung ins Blaue hinein“, wenn die Finanzbehörde hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass die betroffenen Kunden der Bank ihre steuerlichen Erklärungspflichten nicht vollständig erfüllen.
3. Die Anforderungen an die Einholung einer Sammelauskunft gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO gehen im Rahmen der Steuerfahndung nicht über die Anforderungen hinaus, die der Steuerfahndung bei den Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt sind.