RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
WpÜG §§ 11, 12 Abs. 1; WpÜG-AngVO §§ 2 ffKeine Erstreckung der WpÜG-Haftung für Angebotsunterlage auf spätere Zusatzinformationen zu vollständigem Angebot
WpÜG§ 11
WpÜG§ 12
WpÜG-AngVO§ 2
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 18.04.2007 – 21 U 72/06, ZIP 2007, 1992 (LS)OLG Frankfurt/M.Urt.18.4.200721 U 72/06ZIP 2007, 1992 (LS)
Leitsatz:
Entsprach die Angebotsunterlage für ein ursprünglich abgegebenes freiwilliges Angebot eines Bieters zum Erwerb von Aktien einer Zielgesellschaft den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (§ 11 WpÜG i. V. m. den §§ 2 ff der WpÜG-AngVO), sind später veröffentlichte zusätzliche Informationen in der Regel nicht als ZBB 2007, 508Bestandteil dieser Angebotsunterlage anzusehen und unterliegen daher nicht der Haftung nach § 12 Abs. 1 WpÜG; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zusätzlichen Informationen wegen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität oder nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen wird dadurch nicht ausgeschlossen.