RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 780; ZPO § 138Anscheinsbeweis und sekundäre Beweislast bei Kreditkartenmissbrauch
BGB§ 780
ZPO§ 138
OLG Brandenburg, Urt. v. 07.03.2007 – 13 U 69/06 (rechtskräftig), WM 2007, 2193OLG BrandenburgUrt.7.3.200713 U 69/06rechtskräftigWM 2007, 2193
Leitsätze:
1. Wegen der außerordentlichen Schwierigkeiten einer PIN-Ermittlungsmöglichkeit wird der Beweis des ersten Anscheins jedenfalls nicht durch eine lediglich theoretisch denkbare Möglichkeit einer PIN-Ermittlung erschüttert.
2. Es ist auch nicht generell so, dass der Karteninhaber nicht in der Lage ist, Sicherheitslücken im System des Kartenausgebers aufzuzeigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zur sekundären Darlegungslast kann es Sache einer nicht primär darlegungs- und beweispflichtigen Partei sein, sich im Rahmen der ihr nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei konkret zu äußern, wenn dies außerhalb des von dieser vorzutragenden Geschehensablaufs steht und diese keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, ihr Prozessgegner aber die wesentlichen Umstände kennt und es ihm zumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen. Das gilt auch für das die Kreditkarte ausgebende Kreditinstitut hinsichtlich der von ihm darzulegenden Sicherheitsvorkehrungen. Dadurch wird der Karteninhaber in die Lage versetzt, Beweis der von ihm vermuteten Sicherheitsmängel antreten zu können.