RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280; pVVKeine „nachwirkende Informationspflicht“ bei Anlageberatung
BGB§ 280
pVV
OLG Koblenz, Beschl. v. 21.11.2006 – 6 U 1028/06 (rechtskräftig), BKR 2007, 428OLG KoblenzBeschl.21.11.20066 U 1028/06rechtskräftigBKR 2007, 428
Leitsätze:
1. Den Anlageberater trifft ein Beratungsverschulden nicht ohne weiteres deshalb, weil er es unterlässt, eine vereinzelt gebliebene kritische Pressestimme über eine Anlage in einem Branchendienstleister, die nach der Anlageentscheidung (hier: Zeichnung einer Beteiligung an dem DLF 97/22) veröffentlicht worden ist, an den Anlageinteressenten weiterzugeben.
2. Eine „nachwirkende Informationspflicht“ nach Zeichnung der Beteiligung besteht, von evidenten Ausnahmefällen abgesehen, nicht.
3. Die für die Annahme eines Schadensersatzanspruchs erforderliche Kausalität zwischen einem pflichtwidrigen Unterlassen des Anlageberaters, auf eine negative Berichterstattung hinzuweisen, und einer bereits zeitlich davor getroffenen Anlageentscheidung kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Ein solcher Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn sich feststellen lässt, dass bei rechtzeitigem Hinweis ein Widerruf der Beteiligung möglich gewesen wäre.