RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
ZPO §§ 829, 850, 815c, 857; VVG § 173Zulässigkeit der Pfändung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht durch das Finanzamt
ZPO§ 829
ZPO§ 850
ZPO§ 815c
ZPO§ 857
VVG§ 173
BFH, Urt. v. 31.07.2007 – VII R 60/06 (FG Berlin), BB 2007, 2275BFHUrt.31.7.2007VII R 60/06BB 2007, 2275FG Berlin
Amtliche Leitsätze:
1. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen.
2. Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots keine Verfügungen mehr vornehmen, die das Pfandrecht beeinträchtigen, so kann er nach Pfändung der Kapitallebensversicherung Pfändungsschutz nicht mehr durch Ausübung des Rentenwahlrechts herbeiführen. Die Pfändung erfasst auch dieses Wahlrecht.