RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. aSteuerpflicht für Zinsen aus Lebensversicherung bei steuerschädlicher Verwendung des gesicherten Darlehens
EStG§ 20
EStG§ 10
BFH, Urt. v. 04.07.2007 – VIII R 46/06 (FG Düsseldorf), ZIP 2007, 2255 = DB 2007, 2403BFHUrt.4.7.2007VIII R 46/06ZIP 2007, 2255DB 2007, 2403FG Düsseldorf
Amtliche Leitsätze:
1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden und das aufgenommen wird, um die Einlage eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters zu finanzieren, zunächst auf ein verzinsliches Girokonto des Gesellschafters eingezahlt, so erfüllt das Darlehen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.
2. Es kommt nicht darauf an, dass Forderungen auf Girokonten wegen deren geringfügiger Guthabenverzinsung u. U. nicht geeignet sind, eine Einkünfteerzielungsabsicht zu begründen.
3. Es ist nicht erkennbar, weshalb die Zahlung auf ein Girokonto des Gesellschafters bei nachfolgender Überweisung der Darlehensmittel auf ein Konto der GmbH lediglich ein „notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung“ darstellen soll.
4. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.