ZBB 2007, 505

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof BGB § 675 Abs. 2Haftung eines Anlagevermittlers aus stillschweigend geschlossenem Auskunftsvertrag – Unrichtige Angaben zur Sicherheit und Rentierlichkeit der Anlage – Pflichten des Vermittlers bei Zuordnung des Anlegers zu Anlegertypen BGB§ 675 BGH, Urt. v. 25.10.2007 – III ZR 100/06 (OLG Karlsruhe), DB 2007, 2591BGHUrt.25.10.2007III ZR 100/06DB 2007, 2591OLG Karlsruhe

Amtlicher Leitsatz:

Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren lässt, dass der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewusst) eingeordnet wird.

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