RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
InsO § 149Keine Massezugehörigkeit der auf ein Anderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezahlten Gelder
InsO§ 149
BGH, Urt. v. 20.09.2007 – IX ZR 91/06 (OLG Hamm), ZIP 2007, 2279BGHUrt.20.9.2007IX ZR 91/06ZIP 2007, 2279OLG Hamm
Amtlicher Leitsatz:
Zahlt ein Drittschuldner aufgrund einer Anordnung des Insolvenzgerichts einen Geldbetrag auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto ein und wird dieses Treuhandkonto nach Insolvenzeröffnung als Hinterlegungskonto aufrechterhalten, so verbleibt das Guthaben im Treuhandvermögen des Insolvenzverwalters persönlich; es wird nicht Teil der Masse.