ZBB 2006, 483

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung VII. Amtsgerichte InsO §§ 290; ZPO 286Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Kreditangaben bei sich widersprechenden Zeugenaussagen („Interverta I“) InsO§ 290 ZPO§ 286 AG Düsseldorf, Beschl. v. 08.02.2006 – 514 IK 102/04, ZVI 2006, 472AG DüsseldorfBeschl.8.2.2006514 IK 102/04ZVI 2006, 472

Leitsatz:

Kann nach einer Beweisaufnahme nicht zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts geklärt werden, ob – bei sich widersprechenden Zeugenaussagen – unzutreffende Angaben über Altschulden in einem Kreditantrag gemacht wurden oder ob der Antrag blanko unterschrieben wurde, so ist die Restschuldbefreiung nicht nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu versagen. Die Beweislast für das Vorliegen des Versagungsgrundes trägt der Gläubiger.

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