RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 134, 164, 714Zur Nichtigkeit von in Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltener Vollmacht zum Abschluss von Kreditverträgen
BGB§ 134
BGB§ 164
BGB§ 714
LG Berlin, Urt. v. 11.07.2006 – 10a O 687/05, BKR 2006, 457 = WM 2006, 2214LG BerlinUrt.11.7.200610a O 687/05BKR 2006, 457WM 2006, 2214
Leitsätze:
1. Eine einem Mitgesellschafter erteilte Vollmacht verstößt weder als isolierte Bevollmächtigung noch in Verbindung mit einem zugrunde liegenden Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsvertrag gegen das Rechtsberatungsgesetz, denn der Bevollmächtigte nimmt aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Sonderbeziehung zum Vollmachtsgeber keine unerlaubte Rechtsberatung vor.
2. Selbst wenn ein Kreditvertrag wegen unwirksamer Vertretung schwebend unwirksam sein sollte, liegt in einer vorzeitigen Ablösung des Kredites entweder eine Genehmigung des Vertrages durch den Darlehensnehmer oder die Geltendmachung einer vermeintlichen Genehmigungsverweigerung Jahre später ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen.