RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280, § 241 Abs. 1Keine Aufklärungspflichten der einen Grundstückserwerb finanzierenden Bank hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises
BGB§ 280
BGB§ 241
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 06.10.2006 – 24 U 51/06, WM 2006, 2170OLG Frankfurt/M.Urt.6.10.200624 U 51/06WM 2006, 2170
Leitsätze:
1. In ihrer Rolle als Kreditgeberin treffen die finanzierende Bank grundsätzlich keine Aufklärungspflichten über die Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises.
2. Auch wenn ein Kundenberater von sich aus mit der „Empfehlung“ des Objektes an die Bankkundin herangetreten ist, verbleibt es bei der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objektes.
3. Ein zum Schadensersatz verpflichtender Umstand liegt nicht darin, dass die Bank der Kundin ihr an sich nicht zustehende Förderkredite aus öffentlichen Mitteln verschafft und damit erst die Finanzierung eines möglicherweise unwirtschaftlichen Vorhabens eröffnet.