RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 305c, 307 Abs. 1Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Disagios bei Förderdarlehen i. S. d. BerlinFG
BGB§ 305c
BGB§ 307
LG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2006 – 10 O 65/05, ZIP 2006, 2212LG DüsseldorfUrt.22.3.200610 O 65/05ZIP 2006, 2212
Leitsätze:
1. Die Festlegung eines Disagios in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als laufzeitunabhängig ist unzulässig, nicht jedoch die ausdrückliche Vereinbarung der Laufzeitunabhängigkeit eines Disagios, wenn dies eindeutig und gesondert ausgewiesen ist.
2. Bei Förderdarlehen i. S. d. Berlinförderungsgesetzes ist selbst die formularmäßige Festlegung der Laufzeitunabhängigkeit keine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB. Eine entsprechende Klausel wäre auch nicht i. S. d. § 305c BGB überraschend, wenn die Vereinbarung unmittelbar bei den eigentlichen Kreditkonditionen drucktechnisch hervorgehoben ist.